­Kosten

Beratungsdienstleistungen werden in S­tundenstätzen (60 Min.) bzw. Halbtages- oder Tagessätzen abgerechnet. Das Honorar ist in der Höhe abhängig von Teilnehmerzahl, Prozessdauer und Komplexität des Prozesses. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Dokumentation, Arbeitsmaterialien und Fahrtkosten sowie der Betrag für die gesetz­liche Mehrwertsteuer.
Die Honorarfrage wird im Erstgespräch thematisiert und nach der Auftragsklärung im Kontrakt samt den Abrechnungsmodalitäten schriftlich festgelegt. Ihre Ausgaben für Beratung sind steuerlich abzugsfähig.

 

 

 

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„ Die­ Forderung nach mehr Personal im Krankenhaus ist sicher wichtig. Aber wenn wir das vorhandene Personal mehr in die Entscheidungsprozesse einbinden und sie für die Mitarbeit gewinnen können, dann könnten viele Trägheitsmomente, die in einem Klinikablauf stecken, überwunden werden. Mehr Miteinander ist zeitsparend und kostengünstig. Davon sind auch ­die Ökonomen leicht zu überzeugen.“

U. Sch., Oberarzt
Interview Stuttgarter Zeitung